Ein Gespenst geht um in Deutschland – ach was, in ganz Europa! Ein Gespenst, das bei Unternehmen und Webseitenbetreibern für Angst und Schrecken sorgt, und das auf den sperrigen Namen DSGVO (oder auf Englisch: GDPR) hört.
Wenn Sie wie ich ganz viele E-Mail-Newsletter abonniert haben, dann dürfte sich in Ihrem Postfach ähnliches abgespielt haben wie in meinem: In den letzten 14 Tagen bekomme ich täglich mehrfach E-Mails von Newsletter-Versendern, die meine Adresse weiter in ihrem Datenpool behalten möchten und jetzt um mein Einverständnis buhlen. Das ist insofern verwunderlich, da das gar nicht nötig wäre, wenn der E-Mail-Newsletter über ein sauberes Double-Opt-In bestellt worden wäre.
Was ist ein sauberes Double-Opt-In?
Klären wir zuerst mal, was „Opt-In“ bedeutet: Der Kunde muss den E-Mail-Newsletter bewusst bestellen. Das ist nicht der Fall, wenn ein entsprechendes Häkchen in einem Formular bereits gesetzt ist, der Kunde also das Häkchen mit einem Klick entfernen muss (Opt-Out), wenn er den Newsletter NICHT haben will.
Bei einem Double-Opt-In bekommt der Kunde nun zusätzlich eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, den er anklicken muss, wenn er den Newsletter tatsächlich haben möchte. Damit soll verhindert werden, dass Scherzkekse Dutzende von E-Mail-Newsletter für den verhassten Mathe-Lehrer oder die doofe Nachbarin bestellen.
Viele Wege – aber führen alle auch zum Ziel?
Ich kann es nicht beschwören, aber ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich den Großteil der E-Mail-Newsletter, die ich regelmäßig erhalte, über das Double-Opt-In-Verfahren bestellt habe. Insofern bin ich mir nicht sicher, ob dieses erneute Einholen des Einverständnis tatsächlich nötig ist, oder ob hier eher übergroße Vorsicht beziehungsweise blanke Panik mit im Spiel sind. Sei es drum – für mich als Texter ist das Ganze jedenfalls hochspannend, da die verschiedenen Unternehmen verschiedene Strategien benutzen, um meine Aufmerksamkeit über die Betreffzeile zu erregen. Gerne präsentiere ich Ihnen ein paar Beispiele und kommentiere diese für Sie.
Residenz Kino Köln: Wichtige Mitteilung zur neuen Datenschutzverordnung
Geht es eigentlich noch ein kleines bisschen langweiliger? Die Betreffzeile könnte eher von einer Behörde als von einem Kino kommen. Na gut, ich mag das Residenz-Kino ganz gerne, also bekommt es – trotz unterirdischer Betreffzeile – meinen Klick auf den Aktivierungslink.
Authentic Collector: London 2012 Collectors, Opt-In to Stay Informed!
Dieser britische Versender von Sport-Memorabilia macht es sehr viel besser: Da ich dort tatsächlich mal vor einiger Zeit Merchandise der olympischen Spiele London 2012 bestellt habe, ist es ein cleverer Schachzug, das in den Betreff mitaufzunehmen. Denn mit dem Absendernamen „Authentic Collector“ hätte ich so auf Anhieb nichts anfangen können. Ebenfalls gut: Hier wird ein – wenn auch schwacher – Nutzen angeboten (stay Informed); das ist besser, als die Datenschutzkeule zu schwingen. Dafür bekommt Authentic Collector mein Opt-In.
Textbroker: Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung zum Textbroker-Newsletter
Der Betreff suggeriert, dass ich mich gerade eben erst für den Newsletter angemeldet habe – das ist nicht gut, denn tatsächlich liegt meine Anmeldung etwa 3 Jahre zurück. Hier wäre ein zusätzliches Wort wie zum Beispiel „erneut“ hilfreich gewesen. Auf den Textbroker-Newsletter werde ich wohl zukünftig verzichten.
Giraffe World Kitchen: Henning, time is running out to claim your free meal
Diese englische Restaurant-Kette macht das sehr geschickt: Kein Wort von Datenschutz oder Opt-In im Betreff, stattdessen: Personalisierung, ein zeitlich limitiertes Gratis-Angebot. Erst, wenn ich in die Mail öffne, sehe ich, dass es auch hier um die DSGVO geht, und wenn ich mein Opt-In gebe, bekomme ich einen Restaurant-Gutschein – da bin ich doch dabei!
Invest – Messe Stuttgart: Dürfen wir Sie auch in Zukunft informieren?
Sehr höflich, fast ein bisschen zu zurückhaltend. Es fehlt ein echter Anreiz; die Aussicht auf zukünftige Informationen kickt jetzt nicht so richtig. Hier wäre sicherlich ein konkreterer Nutzen („Dürfen wir Sie auch in Zukunft über spannende Geldanalage-Themen informieren?“ oder ähnliches) hilfreich gewesen. Hier bin ich erstmal raus.
Auf einen guten Newsletter mag man ungern verzichten
Das war jetzt nur eine kleine Auswahl von insgesamt einigen Dutzend Mails zum großen Thema DSGVO, aber Sie sehen selbst, wie groß die Bandbreite ist. Von sachlich-nüchtern bis zu werblich-marktschreierisch. Leider habe ich keinen Einblick in die Erfolgsquoten der verschiedenen Kampagnen, deshalb kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit sagen, welcher Weg der erfolgreichere ist (welchen ich bevorzuge, können Sie sich ja denken). Eines dürfte aber klar sein: Entscheidend für die Frage „Weiterbezug oder nicht?“ dürfte vor allem die inhaltliche Qualität des Newsletters sein. Wer also immer Nutzen stiftet, sollte keine Probleme haben, ein erneutes Opt-In zu bekommen.